AGB MA-Audio Veranstaltungstechnik

 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MA-Audio Veranstaltungstechnik (MA-Audio) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von MA-Audio schriftlich anerkannt worden sind.

Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Einzelverträgen haben die Einzelverträge Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.

Bis zur Unterzeichnung einer Vertragsurkunde können sich die Parteien ohne finanzielle Folgen von den diesbezüglichen Vertragsverhandlungen zurückziehen.

2. Umfang der Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung, resp. während den in der Offerte spezifizierten Tagen (nachfolgend Mietdauer). Auftragsänderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

MA-Audio ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

MA-Audio hat die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.

MA-Audio zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. MA-Audio informiert den Kunden ausserdem über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.

MA-Audio verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Kunden, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung.

3. Mietobjekt

Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der MA-Audio. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Mietdauer selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen.

Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Mietdauer geltend zu machen, ansonsten das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben gilt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt wird und bei Beginn der Mietdauer in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen.

Retourniert der Auftraggeber das ihm von der MA-Audio überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftraggeber die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der MA-Audio entstehenden Kosten zu tragen. MA-Audio behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.

4. Preis und Zahlungskonditionen

Der Preis wird in der Offerte spezifiziert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer entfällt. Erweiterungen der Leistung nach Annahme der Offerte werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt werden dem Auftraggeber die Kosten für die Reinigung und/oder Reparatur von verschmutzten oder nicht ordnungsgemäss retournierten Mietgeräte. MA-Audio ist berechtigt, ihre Leistung zu verweigern oder sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bezahlung der Leistung nicht fristgerecht erfolgt. Auf jeden Fall verfallen sämtliche Rabatte bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen. Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsfristen:

  • 50% des Gesamtbetrages bis 14 Tage vor Beginn der Mietdauer bzw. Veranstaltung
  • 50% des Gesamtbetrages bis 14 Tage nach Ende der Mietdauer bzw. Veranstaltung

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser die bereits entstandenen Kosten zu bezahlen. Zusätzlich ist eine Umtriebsentschädigung in folgender Höhe zu bezahlen:

  • Rücktritt über 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer Veranstaltung: keine Entschädigung
  • Rücktritt innert weniger als 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer Veranstaltung: 50% des vereinbarten Preises
  • Rücktritt innert weniger als 2 Wochen vor Beginn der Mietdauer Veranstaltung: 80% des vereinbarten Preises
  • Rücktritt innert weniger als 5 Arbeitstage vor Beginn der Mietdauer Veranstaltung: 100% des vereinbarten Preises

5. Pflichten des Auftraggebers

Das Mietobjekt ist sorgfältig, sachgemäss und gemäss den Instruktionen der MA-Audio zu behandeln. Jede Veränderung des Mietobjekts sowie das Abdecken oder Entfernen des Firmenlogos von MA-Audio sind untersagt. Das Mietobjekt darf nur in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden. Während der Mietdauer auftretende Defekte dürfen nur von MA-Audio selbst oder von MA-Audio beauftragten Personen behoben werden. Die Mietobjekte müssen bei der Rückgabe sauber und funktionstüchtig sein. Allfällig entstehende Mängel und Defekte sind vom Auftraggeber umgehend MA-Audio zu melden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gemietete Geräte über einen Fehlstromschutzschalter zu betreiben. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die in der NIN 7.11.6 festgehaltenen eidgenössischen Vorschriften eingehalten werden. Zu beachten ist insbesondere, dass alle temporär errichteten elektrischen Anlagen nach jeder Montage geprüft werden müssen. Es sind nach Art. 24 NIV zwei Prüfungen durchzuführen: Eine baubegleitende Erstprüfung und eine Schlusskontrolle/Abnahmekontrolle. Diese Prüfungen sind schriftlich festzuhalten. Eine Schlusskontrolle muss nach Art. 24 NIV von einem Kontrollorgan durchgeführt werden.

6. Haftung

Während der Mietdauer lehnt MA-Audio jede Haftung im Zusammenhang mit dem Mietobjekt ab. Das Mietobjekt wird auf Gefahr des Auftraggebers transportiert, gelagert und betrieben. Die Versicherung sowie das Einholen der erforderlichen Bewilligungen ist von Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Verluste des Mietobjekts.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die MA-Audio oder Dritten aufgrund nicht bestimmungsgemässem oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts entstehen. Bei Verwendung des Mietobjekts im Open-Air-Bereich haftet der Auftraggeber vollumfänglich für alle Schäden, insbesondere durch Umwelteinflüsse verursachte Schäden oder Diebstähle. Der Auftraggeber haftet auch für Folgeschäden, die durch Schäden am Mietobjekt entstehen.

Allfällige während der Mietdauer auftretenden Defekte können nicht ausgeschlossen werden. MA-Audio bemüht sich in solchen Fällen und bei Unvollständigkeit des Mietobjekts im Zeitpunkt des Beginns der Mietdauer, für einen raschmöglichen Ersatz des Mietobjekts zu sorgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer allenfalls entstehenden Wartedauer auf das Ersatzmietobjekt oder bis zur Reparatur des Mietobjekts. Minderung oder Wandelung des Vertrages werden ausdrücklich ausgeschlossen.

MA-Audio steht für die sorgfältige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ein und haftet für damit im Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Im Übrigen wird jegliche Haftung von MA-Audio sowohl für Sach- und Vermögensschäden, als auch für Personenschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Insbesondere kann MA-Audio nicht für während der Mietdauer auftretende Betriebsstörungen oder Mängel sowie daraus resultierende Folgeschäden oder entgangene Gewinne belangt werden.

7. Salvatorische Klausela

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf sämtliche Vereinbarungen zwischen MA-Audio und dem Auftraggeber kommt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und Staatsverträgen, zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen MA-Audio und dem Auftraggeber ist der Sitz von MA-Audio.